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| Tod des nächsten Angehörigen / Freundes / Nahestehenden
Was ist zu tun? Eigentlich schon zu spät.
Besser noch, man kümmert sich selbst um das was "meine Beerdigung" betrifft. Aber auch die, die bisher dieses Thema verdrängt haben
Was jetzt? |
Kirchen Fotos
Leer Friesland Ammerland |
| Welche Konfession hatte der Tote oder nach welcher soll beerdigt werden
?
Die Bestattungsformen des christlichen Abendlandes.
In einem Satz beantwortet: Körper bzw. Feuerbestattung. |
| Doch vorab gibt es ja auch noch eine Formale Seite!
Ist der Tod Zuhause oder in der Wohnung eingetreten
-dieser stellt dann eine "Todesbescheinigung" aus -ein Bestattungsunternehmen "Ihrer Wahl?" beauftragen.
-Abschied zuHause? -Einsargung -Überführungen zum gewählten Friedhoff / Verbrennung
etc.
-Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen. Ist Gebührenfrei. -Bestattungsform festlegen, sh. weiter unten Hatte der verstorbene einen
Wunsch*
-Sarg / Urne auswählen -anonyme Bestattung? -Kränze, Gestecke, Grabschmuck, -Termin für die Trauerfeier und Beerdigung. (Kirche oder nicht?) -Ausgestaltung der Trauerfeier regeln. -Wo, Was: Teetafel oder mehr... . -Trauerkleidung wenn benötigt für Sie und den Toten. (getrennt) -Angehörige und Freunde benachrichtigen. -Druckerei beauftragen für Trauerbriefe -Zeitungsanzeige: gestalten / beauftragen -Adressen für Anschriften bei Trauerbriefen -Pfarrer oder Trauerredner mit Information über die verstorbene Person versorgen. -Gab es eine Sterbeversicherung? -mit Krankenkasse, Lebensversicherung bzw. Sterbekasse abrechnen.
-den Tod eines Rentenempfängers beim Postrentendienst melden! (Sterbeurkunde dabei?) -andere Rente? Auch hier ist eine Anzeige beim zust. Versorgungsamt erforderlich -Unfallversicherung, priv. Unfallversicherung, Privat-Sterbekasse unterrichten,
-Vereinsmitgliedschaften kündigen, Vereinsmitglieder vom Tod des Kameraden unterrichten -bei der Rentenversicherungsstelle kann eine Vorschußzahlung beantragt
werden.
-Rentenanspruch geltend machen. -Beamtenversorgung / Zusatzversicherung beantragen. -Sterbefall dem Arbeitgeber melden. -Erbschein und Testament eröffnen lassen. Notar? -Wohnung Mietverhältnisse kündigen, bzw. umschreiben. -Zeitungen Telefone ? -Auto und Kfz-Versicherung kann auch geerbt werden Prozente sichern! -BriefPost umbestellen -Bankkonten regeln Daueraufträge etc. ändern/kündigen
-Terminzahlungen welche wofür beachten. -Gas und Wasser müßen extra gekündigt werden. -Heizungsanlage? -Wenn unklar können auch Rechtsanwälte etc. helfen. -Gibt es was zu verwerten? An- und Verkaufsläden aufsuchen.
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| Lassen Sie keine Zeit verstreichen!
Spätesten am folgenden Werktag nach dem Todestag ist es dem zuständigen Standesamt anzuzeigen!!! Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod des menschen eingetreten ist. Gestorben im Krankenhaus, so übernimmt in der Regel die
Die Übermittlung ans Standesamt kann auch mündlich
Familienbuch ist kein Stammbuch!
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| Bestattungsart und Bestattungsform ?
Richtet sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen!!
Ist darüber ein letzter Wille verfaßt worden, müßen Sie das. Soweit das Gesetz es erlaubt. Fehlt es an einer Willensäußerung, sind die Angehörigen/bef. Personen berechtigt zu entscheiden. Zuständig für alle Friedhofsangelegenheiten ist die Friedhofsverwaltung
der Kirchengemeinden.
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| War der Verstorbene Glied einer Gemeinde, kann es eine kirchliche Beerdigung
geben.
Wird auf Wunsch in der Sterbeurkunde eingetragen. War er es nicht oder wünschen es die Angehörigen nicht, sofern
diese berechtigt sind darüber zu entscheiden,
Abschied nehmen am offenen Sarg? Das ist auch mit dem Bestattungsunternehmen
zu vereinbaren.
-Auch extra Blumen und Grabschmuck, hier können Sie aber auch eine Floristik/Gärtnerei selbst beauftragen. -Für spätere Grabpflege ist zu sorgen. /-selbst -/Fremdvergabe
Schön, wer das meiste vorab geregelt hat. Am besten per Notar.
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Weitere Tipps gibt es bei vielen Bestattungsunternehmen, meist zusammengefaßt in einem Vorsorgeordner.