friesensitz -Kirchen
 Trauerfall
 
 



Tod des nächsten Angehörigen / Freundes / Nahestehenden
 

Was ist zu tun?  Eigentlich schon zu spät.
Erkundigen Sie sich vorab, meist ist das Ableben voraussehbar: Alter, Krankheit  u.a.. 

Besser noch, man kümmert sich selbst um das was "meine Beerdigung" betrifft. 

Aber auch die, die bisher dieses Thema verdrängt haben
werden früher oder später -damit- zu tun haben können.

Was jetzt?

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Welche Konfession hatte der Tote oder nach welcher soll beerdigt werden ?

Die Bestattungsformen des christlichen Abendlandes.
-biblisch-israelitischen Abendlandes den antiken und römischen Traditionen.
 zuviel Geschichte?

In einem Satz beantwortet:    Körper bzw. Feuerbestattung.


 
Doch vorab gibt es ja auch noch eine Formale Seite!

Ist der Tod Zuhause oder in der Wohnung eingetreten
-den Arzt benachrichtigen

-dieser stellt dann eine "Todesbescheinigung" aus

-ein Bestattungsunternehmen "Ihrer Wahl?"  beauftragen.
welcher auf Wunsch auch alle Behördengänge erledigt!
dies wird wohl am zweckmäßigsten sein.

-Abschied zuHause?

-Einsargung

-Überführungen zum gewählten Friedhoff / Verbrennung etc.
 nur durch einen Bestattungsunternehmer.

-Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen. Ist Gebührenfrei.

-Bestattungsform festlegen, sh. weiter unten Hatte der verstorbene einen Wunsch*
  Erd, Feuer oder Seebestattung,  Friedhof bestimmen, Grabstätte wählen, Waldbestattungen

-Sarg / Urne auswählen

-anonyme Bestattung?

-Kränze, Gestecke, Grabschmuck,

-Termin für die Trauerfeier und Beerdigung. (Kirche oder nicht?)

-Ausgestaltung der Trauerfeier regeln. -Wo, Was: Teetafel oder mehr... .

-Trauerkleidung wenn benötigt für Sie und den Toten. (getrennt)

-Angehörige und Freunde benachrichtigen.

-Druckerei beauftragen für Trauerbriefe

-Zeitungsanzeige: gestalten / beauftragen

-Adressen für Anschriften bei Trauerbriefen

-Pfarrer oder Trauerredner mit Information über die verstorbene Person versorgen.

-Gab es eine Sterbeversicherung?

-mit Krankenkasse, Lebensversicherung bzw. Sterbekasse abrechnen.
 Der Krankenkasse ist unter Vorlage der Sterbeurkunde zu unterrichten.

-den Tod  eines Rentenempfängers beim Postrentendienst melden! (Sterbeurkunde dabei?)

-andere Rente? Auch hier ist eine Anzeige beim zust. Versorgungsamt erforderlich

-Unfallversicherung, priv. Unfallversicherung, Privat-Sterbekasse unterrichten, 
  Privathaftpflicht-, Rechtsschutz-, Hausrat-, Kraftfahrzeughaftpflicht-, 
  Kündigen, Übernehmen bzw. auf Zahlung an Ihnen hinweisen.

-Vereinsmitgliedschaften kündigen, Vereinsmitglieder vom Tod des Kameraden unterrichten

-bei der Rentenversicherungsstelle kann eine Vorschußzahlung beantragt werden.
 (Lebensalter und Versicherungform beachten!)

-Rentenanspruch geltend machen.

-Beamtenversorgung / Zusatzversicherung beantragen.

-Sterbefall dem Arbeitgeber melden.

-Erbschein und Testament eröffnen lassen. Notar?

-Wohnung Mietverhältnisse kündigen, bzw. umschreiben.

-Zeitungen Telefone ?

-Auto und Kfz-Versicherung  kann auch geerbt werden Prozente sichern!

-BriefPost umbestellen

-Bankkonten regeln Daueraufträge etc. ändern/kündigen 
 Beerdigungskosten wenn möglich vom Konto des Verstorbenen begleichen.
 Möglich bei Vollmacht bzw. mit Erbschein. bitte abklären.

-Terminzahlungen welche wofür beachten.

-Gas und Wasser müßen extra gekündigt werden.

-Heizungsanlage?

-Wenn unklar können auch Rechtsanwälte etc. helfen.

-Gibt es was zu verwerten? An- und Verkaufsläden aufsuchen.
  -geräumt werden kann immer-

 


 
 
Lassen Sie keine Zeit verstreichen!

Spätesten am folgenden Werktag nach dem Todestag ist es dem zuständigen Standesamt anzuzeigen!!!

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod des menschen eingetreten ist.

Gestorben im Krankenhaus, so übernimmt in der Regel  die
dortige Verwaltung die Anzeige. Nachfragen hilft.

Die Übermittlung ans Standesamt kann auch mündlich
auch durch einen nächsten Angehörigen oder beauftragten Bestatter erfolgen.
Todesbescheinigung muß aber dann
auch noch vorgelegt werden. Personalausweis des Überbringers!. 
Auch ein Auszug vom Familienbuch des Standesamt wird angefordert (Verheiratet etc.?)
Gebührentabelle? Die Sterbeurkunde ist gebührenfrei.

Familienbuch ist kein Stammbuch!
Weitere Unterlagen bereithalten Scheidungsurteil,
Geburturkunde, Heiratsurkunde, etc. 
Das kommt meist vor wenn das Standesamt nicht
über die entsprechenden Personenstandsbücher
verfügt. 


 
Bestattungsart und Bestattungsform ?

Richtet sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen!!
Hat der Verstorbene Wünsche geäußert, so erfüllen Sie ihm diesen!

Ist darüber ein letzter Wille verfaßt worden, müßen Sie das. Soweit das Gesetz es erlaubt.

Fehlt es an einer Willensäußerung, sind die Angehörigen/bef. Personen berechtigt zu entscheiden.

Zuständig für alle Friedhofsangelegenheiten ist die Friedhofsverwaltung der Kirchengemeinden.
Friedhofsgebühren, Reihen oder Wahlgräber, Aschenstätten, Gestaltung, Grabmälern Grabeinfassungen, 
Unbedingt bei ausgefallenen Wünschen kontakten. (Goldene Lettern auf Grabmälern etc.)
 


 
 
War der Verstorbene Glied einer Gemeinde, kann es eine kirchliche Beerdigung geben.
Wird auf Wunsch in der Sterbeurkunde eingetragen.

War er es nicht oder wünschen es die Angehörigen nicht, sofern diese berechtigt sind darüber zu entscheiden,
wird Ihr Bestattungsunternehmer auf Wunsch auch einen Trauerredner vermitteln.

Abschied nehmen am offenen Sarg? Das ist auch mit dem Bestattungsunternehmen zu vereinbaren.
-Herrichten und Auskleiden kosten extra

-Auch extra Blumen und Grabschmuck, hier können Sie aber auch eine Floristik/Gärtnerei selbst beauftragen.

-Für spätere Grabpflege ist zu sorgen. /-selbst -/Fremdvergabe
 

Schön,  wer das meiste vorab geregelt hat. Am besten per Notar.
Diese Tipps sind frei zusammengestellt und rechtfertigen keinen Anspruch auf  Vollständigkeit bzw. Richtigkeit oder Rechtsanspruch. 
Es soll lediglich zum Nachdenken anregen.
 


 

 Weitere Tipps gibt es bei vielen Bestattungsunternehmen, meist zusammengefaßt in einem Vorsorgeordner.


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